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Informationsseite Suche nach Gesetzen

Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Hinweise  zur  Suche

Es gibt sechsf Möglichkeiten, nach Gesetzentwürfen und Gesetzen zu suchen:

1. Text des beschlossenen Gesetzes

Das vom Landtag beschlossene Gesetz wird vom Landtagspräsidenten beurkundet und an den Ministerpräsidenten weitergeleitet, der es im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I (GVBL I) öffentlich macht. Wenn Sie schon eine zitierte Fundstelle haben, können Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I in folgenden Versionen abrufen:

Allerdings erfolgt die Rechtsetzung überwiegend durch Änderung bestehender Gesetze („Änderungsgesetze") oder Artikelgesetze, die gleich mehrere Gesetze ändern. Meist nur neue Sachverhalte werden durch „Stammgesetze" geregelt. Der Gesamtzusammenhang des Gesetzes ist bei Änderungs- und Artikelgesetzen für den Bürger nur schwer nachvollziehbar. Er ergibt sich meist nur, wenn die Änderungen in den schon vorhandenen Gesetzestext eingearbeitet worden sind. Man spricht dann von einer konsolidierten oder bereinigten Fassung.

2. Gesetze in konsolidierter, bereinigter Fassung.

Die bereinigte Gesetzessammlung in der Verlagsversion (Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II) steht online nicht zur Verfügung. Sie kann in Papierversion oder als CD-Rom beim Verlag Bernecker bestellt werden.

Online können Sie diese Gesetzesfassungen im Hessenrecht abrufen (HTML-Format).

3. Die parlamentarische Beratung von Gesetzentwürfen

Die Fundstelle des verkündeten Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil I sowie die politischen Diskussionen um einen Gesetzentwurf und dessen parlamentarische Beratung können Sie in der Parlamentsdatenbank (Suche)nachvollziehen.

- Interaktive Suche in der Parlamentsdatenbank (Suche)- Themen der Drucksachen

- Einfacher Abruf aller aktuellen Gesetze nach verschiedenen Aspekten in der Parlamentsdatenbank (Suche): Zugriff leicht gemacht!

„Amtliche Begründungen" von Gesetzen sind in Gesetzentwürfen enthalten. Um eine amtliche Begründung aufzufinden, müssen Sie den Gesetzentwurf ermitteln, die entsprechende Drucksache des Gesetzentwurfs herunterladen und an den Schluss des Dokuments springen. Sie befinden sich dann entweder am Ende der Begründung (Anhang zum eigentlichen Gesetzestext) oder aber am Ende des Gesetzestextes des Gesetzentwurfs selbst. In letzterem Fall ist keine amtliche Begründung vorhanden. Z.B. bei Dringlichen Gesetzentwürfen oder Gesetzentwürfen, die aus der Mitte des Parlaments kommen, kann es vorkommen, dass eine Begründung nicht vorhanden ist.

4. Direkter Download des Gesetzentwurfs, wenn die Drucksachennummer schon bekannt ist

Hierzu gehen Sie in das Dokumentenarchiv (Download) - Drucksachen

5. Übersicht über die von einem Gesetz geänderten Paragrafen (Einführung, Änderung und Streichung)

Diese Rechtsbezüge können Sie in der Gesetzesdatenbank nachvollziehen.

6. Befristete Gesetze

Eine Erläuterung erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung

Übersicht der befristeten Gesetze