Parlamentsdatenbank - Parlamentarische Initiativen 14. - 20. WP - Detailanzeige
- Unabhängige Beschwerdestellen nach Psychiatrie ist §32 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) - Teil II Angaben zur Zusammensetzung, Organisation und Erreichbarkeit der Stellen, Informationen zur Benennung von Ombudsleuten, Beurteilung der Gewährleistung von Gebührenfreiheit, Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Gleichberechtigung Kleine Anfrage Sommer, Daniela, Dr., SPD 17.02.2022 und Antwort 31.03.2022 Drucksache 20/7936