Parlamentsdatenbank - Parlamentarische Initiativen 14. - 20. WP - Detailanzeige

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- Unabhängige Beschwerdestellen nach Psychiatrie ist §32 des
  Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) - Teil II
  Angaben zur Zusammensetzung, Organisation und Erreichbarkeit der
  Stellen, Informationen zur Benennung von Ombudsleuten, Beurteilung
  der Gewährleistung von Gebührenfreiheit, Verschwiegenheit,
  Unabhängigkeit und Gleichberechtigung
            
  Kleine Anfrage                                 Sommer, Daniela, Dr., SPD
  17.02.2022 und Antwort 31.03.2022 Drucksache 20/7936